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   LG Hannover, 14.11.1973 - 2 Ks 1/72   

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https://dejure.org/1973,15890
LG Hannover, 14.11.1973 - 2 Ks 1/72 (https://dejure.org/1973,15890)
LG Hannover, Entscheidung vom 14.11.1973 - 2 Ks 1/72 (https://dejure.org/1973,15890)
LG Hannover, Entscheidung vom 14. November 1973 - 2 Ks 1/72 (https://dejure.org/1973,15890)
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  • junsv.nl

    Tötung jüdischer Zwangsarbeiter durch Erschiessen, Erschlagen und Tottreten

 
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  • BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69

    Strafbarkeit wegen Mordes von an NS-Todesurteilen mitwirkenden Richtern -

    Auszug aus LG Hannover, 14.11.1973 - 2 Ks 1/72
    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich zum Herrn über Leben und Tod seines Opfers erhoben (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Ausserdem handelte der Angeklagte deshalb aus niedrigen Beweggründen, weil er sich bei der Erschiessung willkürlich verhielt und sich zum Herrn über Leben und Tod des verletzten wehrlosen Opfers machte (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich die Stellung eines Herrn über Leben und Tod seines Opfers angemasst (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Niedrige Beweggründe liegen bei dem Angeklagten auch deshalb vor, weil dieser sich bei der Befehlserteilung willkürlich verhielt und zum Herrn über Leben und Tod seines wehrlosen Opfers aufspielte (vgl. BGH NJW 1971, 571).

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus LG Hannover, 14.11.1973 - 2 Ks 1/72
    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich zum Herrn über Leben und Tod seines Opfers erhoben (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Das Verhalten des Angeklagten wäre selbst dann als Mord anzusehen, wenn dieser, was das Gericht für ausgeschlossen hält, nicht aus eigenem Rassenhass aber in bewusster Ausnutzung der durch den Rassenhass der Staats- und Parteiführung gegebenen Situation in der Erwartung getötet haben sollte, wegen der Tat strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BGHSt 18/37).

    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich die Stellung eines Herrn über Leben und Tod seines Opfers angemasst (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Das Verhalten wäre auch in diesem Falle als Mord zu würdigen, wenn der Angeklagte - wie von dem Gericht als ausgeschlossen angesehen - nicht aus eigenem Rassenhass, wohl aber in bewusster Ausnutzung der von dem Rassenhass der Staats- und Parteiführung geprägten Situation in der Erwartung die Tötung herbeigeführt haben sollte, wegen der Tat strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BGHSt 18/37).

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